Wie hoch ist Ihre Rente im Alter? Berechnen Sie mit dem Rentenrechner die Höhe Ihrer voraussichtlichen Altersrente. Anhand Ihrer Eingaben nimmt der Rechner eine Hochrechnung für die rentenversicherungspflichtigen Einkünfte der vergangenen und auch zukünftigen Arbeitsjahre vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rente berechnet sich grundsätzlich aus den gesammelten Rentenpunkten, die mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.
- Die Begriffe Entgeltpunkte, Rentenpunkte, Rentenwert und Zugangsfaktor erklären wir anschaulich und zeigen Beispielrechnungen.
- Der Rentenrechner ermöglicht eine einfache Hochrechnung der zu erwartenden Rente.
Weitere Seiten zum Thema entdecken
Themenüberblick zum Rentenrechner
Inhalt
Renten steigen zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent
Die Renten werden zum 1. Juli um 4,57 Prozent erhöht, wobei sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern erstmals eine einheitliche Anpassung erfolgt. Diese Anpassung ist die dritte in Folge, die über 4 Prozent liegt. Im vergangenen Jahr wurde der Rentenwert in den neuen Bundesländern aufgrund höherer Lohnsteigerungen bereits an den West-Wert angeglichen, nun erfolgt die Anpassung bundesweit einheitlich.
Die relevante Lohnsteigerung für die Rentenanpassung beträgt 4,72 Prozent, basierend auf den von der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gemeldeten Lohndaten. Zusätzlich wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Die Rentenanpassung berücksichtigt auch den Nachhaltigkeitsfaktor, der die Entwicklung des Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der demografiebedingte Nachhaltigkeitsfaktor mit -0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, sodass das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken würde. Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bleibt unverändert, weshalb der Beitragssatzfaktor dieses Jahr keine Auswirkung auf die Rentenanpassung hat.
Basierend auf den vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergibt sich ein rechnerischer aktueller Rentenwert von 39,31 Euro. Dies würde jedoch das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent knapp unterschreiten, das derzeit bis zum 1. Juli 2025 gilt. Daher wird der aktuelle Rentenwert so festgesetzt, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.
Dies führt zu einer Anhebung des aktuellen Rentenwerts von derzeit 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Die Rentenanpassung beträgt somit 4,57 Prozent sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet dies eine Erhöhung um 77,40 Euro pro Monat.
Eingabehilfen zum Rentenrechner
Anhand der mit dieser Methodik berechneten Entgeltpunkte (Rentenpunkte) wird die monatliche Rente sowohl für die Regelaltersrente als auch für früher mögliche Renteneintrittsalter bestimmt. Der Rentenrechner enthält im Ergebnisfenster hinter den Info-Buttons zahlreiche Detailinformationen zur Herleitung der Berechnung. Diese Informationen helfen Ihnen, die voraussichtliche Höhe der Rente nachzuvollziehen und somit für sich zu überprüfen. Oder nutzen Sie den Rentenlücken-Rechner, um den Unterschied zwischen Ihrem derzeitigen Nettogehalt und Ihrer voraussichtlichen künftigen Nettorente zu berechnen.
Geburtsdatum
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein. Anhand des Geburtsdatums kalkulieren wir zusammen mit ihrem derzeitgen Brutto eine Hochrechnung für den Erhalt Ihrer Entgeltpunkte (Rentenpunkte) im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn bis zum Bezug der Rente. Zum anderen wird ermittelt, ab wann Sie die unterschiedlichen geeigneten Altersrenten in welcher Höhe beziehen können. Dazu zählen unter anderem die Regelarbeitsrente, die Altersente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Schwerbehindert
Geben Sie bitte an, ob eine Schwerbehinderung, also eine Behinderung mit einem amtlich zuerkannten Grad von mindestens 50 Prozent vorliegt. Bei einer Schwerbehinderung und ausreichend langer Wartezeit haben Sie ein Anrecht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt. Darüber hinaus kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch genommen werden. Der Rentenrechner berücksichtigt bei der Berechnung der Rentenhöhe, dass bis zum früheren Eintritt weniger Entgeltpunkte gesammelt werden und dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme je vorzeitigem Monat 0,3 Prozent zusätzlich dauerhaft in Abzug gebracht werden.
Im Bergbau beschäftigt
Geben Sie bitte an, ob Sie ständig unter Tage arbeiten. Dann haben Sie bei ausreichend langer Wartezeit ein Anrecht auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt.
Derzeitiges Bruttogehalt
Bitte geben Sie Ihr derzeitiges Bruttogehalt an. Bei der Angabe des monatlichen Bruttos geht der Rechner von 12 Gehältern je Jahr aus. Falls Sie mehr als 12 Monatsgehälter erhalten, rechnen Sie dies bitte selbst entsprechend um oder geben Sie einfach nach Auswahl von "Jahresbrutto derzeit" Ihr Jahresgehalt an. Das aktuelle Bruttogehalt bildet hier die Grundlage für die Berechnung der bisherigen und künftigen Entgeltpunkte (Rentenpunkte).
Alter bei Berufseinstieg
Geben Sie bitte an, ab welchem Alter Sie als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer tätig wurden. Ab diesem Zeitpunkt wurden Entgeltpunkte (Rentenpunkte) gesammelt und vom Rentenrechner berücksichtigt. Der sogenannte belegungsfähige Zeitraum beginnt dabei frühestens ab dem 17. Lebensjahr. Dazu zählt auch ggf. der Wehr- oder Zivildienst sowie die berufliche Ausbildung, denn diese Zeiten werden auch mit bestimmten Entgeltpunkten versehen. Allerdings zählen nicht die Zeiten der schulischen Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr inkl. Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium dazu.
Überwiegender Arbeitsort
Geben Sie bitte an, ob Ihre überwiegende Arbeitsstätte in den alten oder in den neuen Bundesländern liegt. Abhängig davon ist das für die Berechnung der voraussichtlichen Rentenhöhe maßgebende Durchschnittsentgelt.
Was andere Leser auch gelesen haben
Informationen zum Berechnungsverfahren
Grundsätzlich ergibt sich die monatliche Altersente durch Multiplizieren aller bis zum Rentenbeginn gesammelten Entgeltpunkte bzw. Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert. Um die Anzahl Ihrer Entgeltpunkte, welche für die Höhe der Rente maßgebend sind, exakt zu bestimmen, ist Ihr kompletter Versicherungsverlauf mit allen Daten und Details notwendig. Damit Ihnen die Eingabe all dieser Daten erspart bleibt, vereinfacht der Rentenrechner die Berechnung der Entgeltpunkte und liefert mit folgender Methodik insbesondere bei einer relativ konstanten Erwerbsbiografie einen sehr guten Näherungswert für die Höhe Ihrer künftigen Altersrente:
- Zunächst werden anhand Ihres derzeitgen Gehalts und dem aktuellen Durschschnittsentgelt die Entgeltpunkte für das aktuelle Jahr berechnet.
- Ausgehend davon werden für jedes Lebensjahr darunter 1 Prozent weniger Entgeltpunkte und für jedes Lebensjahr darüber 1 Prozent mehr Entgeltpunkte berechnet, so dass schließlich alle Entgeltpunkte ab Ihrem Berufseinstieg bis zum 67. Lebensjahr bestimmt sind.
- Dabei werden jährlich die maximal möglichen Entgeltpunkte aufgrund der im jeweilgen Jahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze beachtet.
Die Rentenschätzung berücksichtigt also, dass tendenziell zu Beginn der Karriere weniger und zum Ende der Karriere mehr verdient wird. Denn die Steigerung des Gehalts ist nicht nur von den allgemeinen Lohn- bzw. Tariferhöhungen geprägt, welche die Veränderung des bundesweiten Durchschnittseinkommens bestimmen. Nicht zuletzt entwickelt sich das persönliche Gehalt im Laufe eines Berufslebens nämlich auch mit dem Aufstieg auf der Karriereleiter oder z.B. in Verbindung mit steigenden Altersklassen.
Die Rentenformel
Die allgemeine Rentenformel lautet:
Rentenformel |
---|
Monatliche Altersrente = Entgeltpunkte × Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor |
Entgeltpunkte (Rentenpunkte)
Jährlich können Entgeltpunkte in Höhe des Verhältnisses vom eigenen beitragspflichtigen Gehalt zum Bundesdurchschnitt erworben werden. Ein Durchschnittsverdiener erhält für seine jährlichen Beitragszahlungen also jeweils genau einen Entgeltpunkt. Die Anzahl seiner Entgeltpunkte stimmt daher theoretisch mit der Anzahl seiner Beitragsjahre überein. Liegen die beitragspflichtigen Einnahmen z.B. 50 Prozent über dem Durchschnitt, so werden 1,5 Entgeltpunkte, liegen sie 50 Prozent darunter, werden 0,5 Entgeltpunkte erworben. Nach oben sind die jährlich möglichen Entgeltpunkte durch das Verhältnis der Beitragsbemessungsgrenze zum Durchschnittsentgelt gedeckelt.
Rentenwert
Die Summe aller während des Berufslebens erworbenen Entgeltpunkte wird zur Berechnung der monatlichen Rente mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Dieser Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli hauptsächlich gemäß der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. (Aktuelle Rentenwerte: 37,60 Euro Ost und 37,60 Euro West)
Zugangsfaktor
Bei der Möglichkeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente, kann diese mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent je vorzeitigem Monat bezogen werden. Der vorzeitige Bezug der Altersrente hat allerdings auch zur Folge, dass die restlichen Beitragsjahre bzw -monate bis zum regulären Beginn der Altersrente fehlen. Damit verringert sich der Rentenanspruch einerseits aufgrund der geringeren Anzahl von Entgeltpunkten. Darüber hinaus werden 0,3 Prozent je Monat von diesem geringeren Anspruch in Abzug gebracht. Technisch betrachtet wird innerhalb der Rentenformel der Zugangsfaktor von 1,0 (Wert bei regulärem Antritt der Rente) um 0,003 je Monat vorzeitiger Inanspruchnahme gemindert.
Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente immer 1,0. Demnach errechnet sich die monatliche Altersrente aus Entgeltpunkten mal dem aktuellen Rentenwert, ggf. gekürzt um den durch vorzeitige Inanspruchnahme verminderten Zugangsfaktor. Bei anderen Rentenarten ist der Rentenartfaktor geringer. Beispielsweise beträgt er bei der Vollwaisenrente 0,2. Demnach gilt die Rentenformel für die Berechnung verschiedenster Renten, wie die Waisenrente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente mit jeweils einem anderem Rentenartfaktor.
Beispiel für die Berechnung der Altersrente
Herr Jäger ist am 04.01.1984 geboren, im Jahr 2024 also 40 Jahre alt und möchte Anfang 2024 wissen, wie hoch seine Altersrente sein wird.
- Herr Jäger hat mit 18 seine Ausbildung als Schreiner begonnen, danach seinen Wehrdienst absolviert und ist seit seinem 22. Lebensjahr als Schreiner beschäftigt.
- Anfang 2024 im Alter von 40 Jahren verdient er monatlich 3.000 Euro brutto.
- Er ist nicht schwerbehindert.
- Seine Arbeitsstätte liegt in Thüringen.
1. Berechnung der möglichen Renten
Herrn Jäger stehen drei mögliche Altersenten zur Auswahl:
- Dies ist zu einen die Regelaltersrente, also die normale Rente, die er mit 67 Jahren in Anspruch nehmen kann. Sie hatte vor 2023 gegenüber den anderen Renten den Vorteil, dass Herr Jäger bei dieser unbegrenzt hinzuverdienen konnte. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden jedoch ab 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben, so dass dieser Vorteil der Regelaltersrente weggefallen ist.
- Da Herr Jäger voraussichtlich über 45 Beitragsjahre haben wird, hat er bereits früher die Möglichkeit, regulär in Rente zu gehen. Er kann mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte antreten.
- Er könnte sogar bereits ab 63 Jahren mit der sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand, indem er Abschläge von 0,3 Prozent je verfrühtem Monat von der zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Rente in Kauf nimmt. Da diese Form der Altersrente regulär mit 67 beginnt, könnte er diese also bis zu 48 Monate früher wählen.
2. Berechnung der Entgeltpunkte (Rentenpunkte) für das aktuelle Jahr
Nach obiger Methode ("Berechnungsverfahren") wird zunächst berechnet, wie hoch die Entgeltpunkte im aktuellen Jahr ausfallen: Da der überwiegende Arbeitsort in den neuen Bundesländern liegt, wird ein jährlich neu festgesetzter Umrechnungsfaktor, der Anfang 2024 bei 1,0140 liegt, verwendet, um das "Ostgehalt" mit dem Durchschnittsentgelt West vergleichbar zu machen. Das Jahresgehalt von derzeit 36.000 Euro entspricht damit einem Westgehalt von 36.504 Euro. In Relation zum 2024 aktuellen Durchschnittsentgelt in Höhe von 45.358 Euro verdient Herr Jäger heute im Alter von 40 Jahren das 0,8048 fache davon. Dieser Wert entspricht auch der Anzahl seiner Entgeltpunkte für dieses Jahr, die ggf. aber nach oben durch die 2024 geltende Beitragsbemessungsgrenze auf 1,9974 Punkte gedeckelt sein könnten.
Herr Jäger erhält 0,8048 Entgeltpunkte für das Jahr 2024.
3. Berechnung der gesamten Entgeltpunkte für Herrn Jägers Berufsleben
Um Herrn Jägers gesamte Entgeltpunkte exakt zu bestimmen, wäre sein kompletter Versicherungsverlauf mit allen Daten und Details notwendig. Der Rentenrechner vereinfacht die Berechnung der Entgeltpunkte und wendet die oben beschriebene Methodik an. Es werden also ausgehend von den Entgeltpunkten für das aktuelle Jahr für jedes Lebensjahr darunter 1 Prozent weniger Entgeltpunkte und für jedes Lebensjahr darüber 1 Prozent mehr Entgeltpunkte berechnet, so dass schließlich alle Entgeltpunkte ab seinem Berufseinstieg bis zum 67. Lebensjahr bestimmt sind. Demnach wurden konkret folgende Entgeltpunkte bezüglich des per Umrechnungsfaktorjährlichen Durchschnittentgelts Ost ermittelt:
Alter | Entgeltpunkte |
---|---|
18 | 0,6277 |
... | ... |
39 | 0,7968 |
40 | 0,8048 |
41 | 0,8128 |
... | ... |
61 | 0,9738 |
62 | 0,9819 |
63 | 0,9899 |
64 | 0,9980 |
65 | 1,0060 |
66 | 1,0140 |
Summe | 40,2239 |
4. Anwendung der Rentenformel zur Berechnung der Rentenhöhe
- Entschließt sich Herr Jäger, erst mit 67 Jahren die Regelaltersrente zu beziehen, können alle Entgeltpunkte bis zum Beginn der Rente, also gemäß obiger Tabelle 40,2239 Engeltpunkte für die Rentenberechnung herangezogen werden.
- Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt 37,60 Euro.
- Der Zugangsfaktor bleibt bei 1,0, da er keine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente wählen kann.
- Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente immer 1,0.
Gemäß der Rentenformel ergibt sich für Herrn Jäger folgendes:
Regelaltersrente für Herrn Jäger |
---|
Monatliche Altersrente = 40,2239 Entgeltpunkte × 37,60 Euro (Rentenwert Ost) × 1,0 × 1,0 |
Monatliche Altersrente = 1 512,42 Euro |
5. Berücksichtigung der Abzüge bei einer früheren Inanspruchnahme der Rente
- Sofern sich Herr Jäger entschließt, bereits vorzeitig ab 63 Jahren mit der sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand zu gehen, hat er zunächst einmal weniger Entgeltpunkte bis dahin auf seinem vier Jahre kürzerem Konto, nämlich 36,2160 Rentenpunkte.
- Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt wie gehabt 37,60 Euro.
- Der Zugangsfaktor ist jedoch geringer, denn je vorzeitigem Monat werden dauerhaft 0,3 Prozentpunkte abgezogen. Bei vier Jahren vorzeitiger Inanspruchnahme sind das 48 * 0,3 = 14,4 Prozent. Der Zugangsfaktor beträgt demnach 1,0 − 0,144 = 0,856.
- Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente immer 1,0.
Gemäß der Rentenformel ergibt sich folgende Berechnung der Rente:
Vorzeitige Inanspruchnahme der Rente für langjährig Versicherte durch Herrn Jäger |
---|
Monatliche Altersrente = 36,2160 Entgeltpunkte × 37,60 Euro (Rentenwert Ost) × 0,856 × 1,0 |
Monatliche Altersrente = 1 165,63 Euro |
Seit 2021: Aufstockung der Rente durch Grundrente
Seit 2021 besteht Anspruch auf Grundrente als Aufstockung zur gesetzlichen Rente für Menschen, die viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Für Versicherte ab 33 Beitragsjahren (durch Beitragszahlungen, Kindererziehung, Pflegetätigkeit oder Zeiten mit Leistungen für Krankheit und Reha), die im Jahresdurchschnitt 30 bis 80 Prozent des allgemeinen Durchschnittslohns verdienten, die also jährlich nur 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkte sammeln konnten, besteht ein Anspruch auf Grundrente.
Zur Berechnung der Grundrente dieser Anspruchsberechtigten werden deren Entgeltpunkte bis auf maximal 0,8 Entgeltpunkte je Jahr verdoppelt. Der sich daraus ergebende Gesamtzuschlag an Entgeltpunkten wird mit dem aktuellen Rentenwert (derzeit 37,60 Euro Ost, 37,60 Euro West) multipliziert. Schließlich beträgt die zusätzliche Grundrente 87,5 Prozent dieser Berechnung.
Ein Grundrentenanspruch besteht jedoch nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen der Rentner: Ein Monatseinkommen von 1.250 Euro (Paare: 1.950 Euro) ist anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Einkommen werden auf den Grundrentenanspruch zu 60 Prozent angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird das Einkommen zu 100 Prozent angerechnet.
Beispiel zur Berechnung der Grundrente
Eine Friseurin, die 40 Jahre lang 40 Prozent des Durchschnittslohns erhalten hat, bekommt im Westen eine Rente in Höhe von 601,60 € (40 × 0,4 × 37,60 Euro).
Für die Berechnung der Grundrente werden für 35 ihrer 40 Jahre die Entgeltpunkte verdoppelt, also um jeweils 0,4 Punkte erhöht, so dass 35 × 0,4 = 14 Entgeltpunkte dazu kommen. Der Grundrentenzuschlag beträgt daher 14 × 37,60 Euro, also 526,40 Euro abzüglich 12,5 Prozent und somit 460,60 Euro.
Die Rente der Friseurin steigt also durch die Grundrente von 601,60 Euro auf 1 062,20 Euro.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Rentenbeginn-Rechner, Rentenabschlag-Rechner, Rentenlückenrechner, EM-Rentenrechner 2024, Rentensteuerrechner, Witwenrente Rechner, Waisenrente Höhe, Soli berechnen, ETF Sparplan Rechner, Sparplanrechner, Erbschaftsteuer Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Altersrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Altersrente" wurde zuletzt am 20.03.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Altersrente"
- Hinterlegen der ab 1. Juli 2024 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost und West von 37,60 Euro auf 39,32 Euro (4,57 Prozent).
- Anpassung des Beispiels für die Berechnung der Rente 2024.
- Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 im Rentenrechner und Aktualisierung der Durchschnittsentgelte gemäß Anlage 1 SGB VI
- Integration der ab 2021 geltenden Grundrente in den Rentenrechner sowie die entsprechenden Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite